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Einbindung von Google Fonts ist rechtswidrig!
#1
Landgericht München vom 20.01.2022 - Akt-Zeichen: (Az. 3 O 17493/20)

Die Einbindung von dynamischen Webinhalten wie Google Fonts von US-Webdiensten ist ohne Einwilligung der Besucher rechtswidrig. Das hat das Landgericht München in einem Urteil entschieden. Webseitenbetreiber können auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.

Dem Webseitenbetreiber droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, sollte weiterhin die IP-Adresse des Klägers bei einem Besuch der Webseite an Google weitergegeben werden.

Bei dynamischen IP-Adressen handle es sich um personenbezogene Daten, da es dem Webseitenbetreiber über eine zuständige Behörde und den Internetzugangsanbieter abstrakt möglich sei, die betreffende Person zu identifizieren, so das Urteil

[i]"Sollte sich die Sichtweise des Landgerichts München durchsetzen, stellt sie einen Freibrief für Abmahnungen und Schadensersatzforderungen dar. Das deutschsprachige Internet ist voll von Websites, die US-Webdienste ohne Consent Banner einsetzen" schreibt der Rechtsanwalt Niklas Plutte

Um sich zum klageberechtigten Betroffenen zu machen, reiche ein einziger Klick.

Quelle: Golem
Sollte ich der Ansicht sein helfen zu können biete ich Hilfe(n) an!  ...ich bitte jedoch nicht darum helfen zu dürfen!
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Einbindung von Google Fonts ist rechtswidrig! - von Gerti - 02.02.2022, 12:08

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