05.01.2013, 18:12
Hallo zusammen,
wenn er den Forenregeln zugestimmt hat, ist er an die Regeln gebunden. Heißt, er hat zwar nach wie vor die Rechte am Bild, am löschen aber nicht. Es sei denn, das Bild würde vom Betreiber für andere Zwecke, Beiträge oder privat Verwendung finden. Dann verstößt der Betreiber gegen das bestehende Urheber bzw. Copyright. Dann kann der Eigentümer des Bildes das löschen verlangen.
Er kann aber nicht einfach, nur weil er Zoff mit dem Betreiber hat, als Trotzreaktion auf dem löschen bestehen.
Er hat das Bild freiwillig eingestellt, der Betreiber hat nicht gegen das Urheber bzw. Copyright verstoßen, also ist die Sachlage eindeutig- der Eigentümer kann das löschen seiner „Werke“ nicht verlangen.
LG
Dieter
wenn er den Forenregeln zugestimmt hat, ist er an die Regeln gebunden. Heißt, er hat zwar nach wie vor die Rechte am Bild, am löschen aber nicht. Es sei denn, das Bild würde vom Betreiber für andere Zwecke, Beiträge oder privat Verwendung finden. Dann verstößt der Betreiber gegen das bestehende Urheber bzw. Copyright. Dann kann der Eigentümer des Bildes das löschen verlangen.
Er kann aber nicht einfach, nur weil er Zoff mit dem Betreiber hat, als Trotzreaktion auf dem löschen bestehen.
Er hat das Bild freiwillig eingestellt, der Betreiber hat nicht gegen das Urheber bzw. Copyright verstoßen, also ist die Sachlage eindeutig- der Eigentümer kann das löschen seiner „Werke“ nicht verlangen.
LG
Dieter
Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen. (Victor Hugo 1802-1885)