06.09.2008, 00:48
Was nützt all chices Aussehen und Funktionalität, wenn die rechtliche Basis nicht stimmt.
Ich selbst weiss nur so am Rande einiges, und das sind eher "Schreckensmeldungen".
Ein Forenbetreiber scheint mehr oder weniger ständig Gefahr zu laufen, gegen irgendwelche Rechtsvorschriften zu verstoßen.
Man könnte hier ja Mustertexte, relevante Internetseiten zu dem Thema und Erfahrungen zum Besten geben.
Welche Themen müssen abgedeckt sein?
Datenschutz, Rechte und Pflichten....?
________________________________________________________________
Was ich letztlich gelesen habe...
Adressen zum Thema „Schwangerschaftsabbruch“
Adressen zum Thema „Schwangerschaftsabbruch“ (z.B. Angaben zu Kliniken & Ärzten) dürfen in den Diskussionsforen nicht veröffentlicht werden. Dies hat folgenden Grund:
§ 219 a des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, in dem alles um den Schwangerschaftsabbruch geregelt ist, besagt: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften ..., eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs, ..., anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts abgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft."
Ich selbst weiss nur so am Rande einiges, und das sind eher "Schreckensmeldungen".
Ein Forenbetreiber scheint mehr oder weniger ständig Gefahr zu laufen, gegen irgendwelche Rechtsvorschriften zu verstoßen.
Man könnte hier ja Mustertexte, relevante Internetseiten zu dem Thema und Erfahrungen zum Besten geben.
Welche Themen müssen abgedeckt sein?
Datenschutz, Rechte und Pflichten....?
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Was ich letztlich gelesen habe...
Adressen zum Thema „Schwangerschaftsabbruch“
Adressen zum Thema „Schwangerschaftsabbruch“ (z.B. Angaben zu Kliniken & Ärzten) dürfen in den Diskussionsforen nicht veröffentlicht werden. Dies hat folgenden Grund:
§ 219 a des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, in dem alles um den Schwangerschaftsabbruch geregelt ist, besagt: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften ..., eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs, ..., anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts abgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft."