06.09.2008, 09:30
Danke!
Das hat wirklich geholfen^^ (und beruhigt)
Vor allem nach dem:
Also nochmals vielen Dank!
Das hat wirklich geholfen^^ (und beruhigt)
Vor allem nach dem:
Zitat:Völlig unproblematisch sind diejenigen Fälle, in denen sich ein Minderjähriger auf der Seite angemeldet hat. Personen, die älter als 7 und jünger als 18 Jahre sind, sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die von ihnen geschlossenen Verträge nur dann wirksam sind, wenn die Eltern zuvor ihre Einwilligung erteilt haben oder sie im Nachhinein genehmigen. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Vertrag unwirksam.
Also nochmals vielen Dank!