25.05.2018, 20:04
Mein Internetprovider schreibt:
Ich habe noch nicht nachgesehen, ob das wieder was kostet, aber vermutlich schon. Stimmt das alles überhaupt? Oder verdienen sich jetzt wieder mal nur ein paar Anwälte eine goldene Nase?
Zitat:Gemäß Artikel 28 der DSGVO ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) dann erforderlich, wenn Sie als Nutzer unserer Produkte personenbezogene Daten verarbeiten. Wenn Sie einen AV-Vertrag mit uns abgeschlossen haben, so verpflichten wir uns Ihnen gegenüber, die Pflichten eines Auftragsverarbeiters nach Artikel 28 einzuhalten.
Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung können Sie sich direkt bei uns im Kundenportal unter www.cloudpit.io zusenden lassen und anschließend in Schriftform mit uns abschließen.
Ich habe noch nicht nachgesehen, ob das wieder was kostet, aber vermutlich schon. Stimmt das alles überhaupt? Oder verdienen sich jetzt wieder mal nur ein paar Anwälte eine goldene Nase?