01.02.2012, 01:37
(30.01.2012, 20:58)alvina schrieb: Nun, gefühlsmäßig (bin kein RA) würd ich sagen, das zitierte Urteil, sollte auch in diesem Falle gelten.
Da wäre ich vorsichtig, das Urteil ist (wie fast immer) eine Einzelfallentscheidung. Ob es sich um ein geschäftliches Forum handelt, hängt insbesondere davon ab, was der Besucher außer der Wartungsmeldung zu sehen bekommt. Das ist bei MyBB standardmäßig eine Menge: Name des Forums, Logo, diverse Links, z. B. in der Fußzeile, ...
Je nach dem, was da im Einzelfall so drin steht, könnte durchaus eine geschäftliche Betätigung gegeben sein.